Verbraucherschutz für Käufer von Eigenheimen
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Welche Informationen sollten dem Käufer von Eigenheimen zur Verfügung gestellt werden??
Um diese Frage zu beantworten, es ist notwendig zu gehen Königliches Dekret 515/1989, VON 21 April, zum Verbraucherschutz in Bezug auf die Informationen, die beim Verkauf und der Vermietung von Häusern bereitzustellen sind. Diese Norm gilt, gemäß Ihrem Artikel 1, zu den Akten der Lieferung, Werbung und Verkaufsförderung für den Verkauf oder die Vermietung von Häusern im Rahmen einer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit, die sich an Verbraucher und Nutzer richtet.
Angaben zum beteiligten Unternehmer
Eines der Extreme, über die Arbeitgeber Informationen melden müssen, betrifft sich selbst. Nicht umsonst, Beitrag 4.1 legt fest, dass sie ihren Namen oder Firmennamen angeben müssen, Adresse und, wenn, Einzelheiten Ihrer Registrierung im Handelsregister, vom Verkäufer oder Vermieter.
Informationen zum angebotenen Haus
Unternehmer, die für Eigenheime werben, müssen den Verbrauchern auch ausreichende Informationen über sie zur Verfügung stellen.. Darauf beziehen sich die Artikel 4, 5 UND 6 von RD 515/1989.
In Übereinstimmung mit Artikel 4, Unternehmer müssen die folgenden Informationen übertragen, unabhängig davon, ob sie das Haus zum Verkauf oder zur Miete bewerben:
- Gesamtplan des Standortes des Hauses und Plan des Hauses selbst, sowie Beschreibung und Aufbau der elektrischen Netze, aus Wasser, Gas und Heizung und Garantien dafür, und die Brandschutzmaßnahmen, die die Eigenschaft hat.
- Beschreibung des Hauses mit Ausdruck seiner Nutzfläche, und allgemeine Beschreibung des Gebäudes, in dem es sich befindet, von öffentlichen Bereichen und Zusatzleistungen.
- Materialien für den Bau des Hauses verwendet, einschließlich Wärme- und Schalldämmung, und des Gebäudes und der öffentlichen Bereiche und Nebenleistungen.
- Anweisungen zur Nutzung und Erhaltung der Einrichtungen, die Maßnahmen oder besondere Kenntnisse erfordern, sowie zur Evakuierung des Grundstücks im Notfall.
- Identifizierung von Daten der Eintragung der Immobilie in das Grundbuch oder Ausdruck der Nichtregistrierung.
Además de lo anterior, Beitrag 5 legt eine Reihe zusätzlicher Informationsanforderungen für Fälle fest, in denen Häuser zum Verkauf angeboten werden. Insbesondere, Arbeitgeber müssen die folgenden Informationen der Öffentlichkeit zugänglich machen:
- Kopie der Genehmigungen für den Bau des Hauses und des städtischen Ausweises, mit dem die städtischen Umstände des Grundstücks akkreditiert werden, in Bezug auf die Einhaltung von Reparatur- oder Ausgleichsmaßnahmen, sowie die Lizenz für die Nutzung oder den Beruf des Hauses, Gemeinschaftsräume und Zusatzleistungen.
- Statuten und Betriebsregeln der Eigentümergemeinschaft, wenn, sowie Informationen zu gemeinnützigen und Lieferverträgen, einschließlich eines Auszuges der Konten und Verpflichtungen des Hausgegenstandes des Verkaufs, wenn die Eigentümergemeinschaft bereits arbeitet.
- Für den Fall, dass das Haus oder die öffentlichen Bereiche oder Zubehörelemente nicht vollständig gebaut sind, Der Liefertermin und die Phase, in der sich das Gebäude zu jeder Zeit befindet, müssen klar angegeben werden.
- Bei der ersten Übertragung werden Name und Anschrift des Architekten sowie Name oder Firmenname und Anschrift des Bauherrn angegeben..
Informationen zum Vertrag
Gleichermaßen, gemäß Artikel 5.4 von RD 515/1989, Unternehmer, die zum Verkauf stehende Häuser bewerben, müssen zusätzliche Informationen darüber liefern, wie der Vertrag geschlossen wird., einschließlich seiner allgemeinen und besonderen Bedingungen.
Auch, sie müssen besonders i angeben) dass der Verbraucher die aus dem Titel resultierenden Kosten, die dem Verkäufer rechtlich entsprechen, nicht trägt; ii) den Inhalt der Artikel 1.280, 1.ten und 1.279 BGB, in Bezug auf die Fälle, in denen es erforderlich ist, ein öffentliches Dokument zu erteilen; y iii) dass der Verbraucher das Recht hat, den Notar zu wählen, der ihn interessiert, obwohl ohne einen Notar dazu zwingen zu können, für seine territoriale Kompetenz, Es fehlt eine vernünftige Verbindung zu persönlichen oder realen geschäftlichen Elementen.
Informationen zu Preis und Finanzierung
ABSCHLIEßEND, in Bezug auf Preis und Finanzierungsmöglichkeiten, Verbraucher und Nutzer sollten auch Informationen zu den folgenden Punkten zum Gesamtpreis oder zur Miete des Hauses erhalten, Zubehör und Zahlungsmethode (ARTIKEL 4.7) UND, Im Falle einer Verkaufsförderung für den Verkauf des Eigenheims ist es erforderlich, über die Zahlung von Steuern aller Art zu informieren, die das Eigentum oder die Nutzung des Eigenheims besteuern (ARTIKEL 5.3)
zusätzlich, und laut Artikel 6, Die Angaben zum Verkaufspreis müssen detailliert und klar sein, Den Verbrauchern muss eine Erläuterung mit den folgenden Informationen zur Verfügung stehen:
- Gesamtverkaufspreis, einschließlich Maklergebühren und Mehrwertsteuer, wenn der Verkauf dieser Steuer unterliegt. In einem anderen Fall wird die entsprechende Gebühr für die Grunderwerbsteuer und die dokumentierten Rechtsakte angegeben.
- Weg zu bezahlen, Im Falle von Stundungen werden der anwendbare Zinssatz und die für Kapital, Zinsen und Fälligkeit zu zahlenden Beträge angegeben..
- Akzeptable Zahlungsmittel für die zurückgestellten Beträge.
- Wenn die Übertragung in einem Hypothekendarlehensvertrag erfolgt, Der bevollmächtigte Notar der entsprechenden Urkunde wird deutlich angegeben, Datum davon, Angaben zu Ihrer Eintragung in das Grundbuch und der Hypothekenhaftung für jedes Haus, mit Angabe von Laufzeiten und Beträgen.
- Garantien des Käufers für den Preis oder einen Teil davon, verschoben.
- Ausdruck, dass der Gesamtbetrag des Verkaufs jeden Betrag abzieht, der vom Erwerber oder im Namen des Erwerbers auf Rechnung gezahlt wurde, bevor die Transaktion formalisiert wurde.
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