Hat der Ehegatte des Bürgen den Status eines Verbrauchers??
Der Bürge handelt nicht als Verbraucher, wenn er in Gemeinschaftseigentum verheiratet ist und sein Ehegatte eine berufliche oder geschäftliche Tätigkeit ausübt
Der EuGH bekräftigt sein Konzept des "Verbrauchers"
Wenn der Kunde nicht im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit handelt, muss als "Verbraucher" qualifiziert sein
Kauf abgerechnet durch einen Mangel an subrogation
Denial-of-Forderungsübergang auf der Hypothek von der Bank ist eine hinzukommende Ereignis Unmöglichkeit der Erfüllung des Vertrages, wenn der Entwickler war verpflichtet, zu erhalten
Konzept “Verbraucher” Finanzprodukte EUGH
Der Wert der Investition, die übernommenen Risiken und das Wissen und die Erfahrung ist irrelevant für einen Verbraucher
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